Anträge können ab Mitte September gestellt werden
„Restaurants, Kneipen und Bars sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Als Orte der Begegnung und des geselligen Zusammentreffens sind sie unverzichtbar, mit kulinarischen Angeboten und oftmals regionaler Küche locken sie Gäste aus Nah und Fern. Deswegen wollen wir in den kommenden Jahren mit rund 10 Millionen Euro gezielt Gaststätten in unseren ländlich geprägten Regionen unterstützen“, stellt Umweltstaatssekretär Oliver Conz fest.
„Der Lockdown aufgrund der Pandemiebekämpfung war eine harte Zeit für die Gastronomie. Wir sehnen uns alle nach mehr Normalität – dazu gehört auch, sich mit Freunden und Familie in der Dorfkneipe zu treffen. Mit dem Sonderprogramm wollen wir die Möglichkeit bieten, die Öffnung mit neuen Investition in die eigene Gaststätte zu gestalten“, ergänzt Conz.
„Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro – von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterrasse oder die Modernisierung der Küche bis zur Anschaffung von moderner digitaler Technik. Die maximale Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro,“ erklärte Conz. Im aktuellen Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass ein Sonderprogramm gezielt gegen das so genannte ‚Gaststättensterben‘ im ländliche Raum aufgelegt werden soll. „Deshalb haben wir die bestehende Förderung im Rahmen der Regionalentwicklung deutlich ausgebaut. So liegt beispielsweise der Fördersatz mit 45 Prozent deutlich über der derzeitigen Förderung im Rahmen der Regionalentwicklung.
Zusätzlich wurde der Kreis der Antragsberechtigten ausgeweitet auf Betriebe mit bis zu 49 Angestellten. Darüber hinaus wird die Förderung auch außerhalb der bestehenden Fördergebietskulisse des ländlichen Raumes angeboten. Auf Anregung des Gaststättenverbandes DEHOGA werden künftig auch alle Betriebe in Ortsteilen bis maximal 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner als antragsberechtigt aufgenommen.
Für die Antragstellung sollen bis Ende 2023 in regelmäßigen Abständen rund vierwöchige Zeitfenster definiert werden, in denen ein Antrag bei der WIBank digital gestellt werden kann. Das Programm startet Mitte September, die Bescheiderteilung erfolgt nach Antragseingang. Die Richtlinie wird in Kürze im Staatsanzeiger der Hessischen Landesregierung veröffentlicht. Ab dann stehen alle Informationen auch auf der Homepage der Bewilligungsstelle bereit unter der Internetadresse www.wibank.de <http://scanmail.trustwave.com/?c=6052&d=2PH-4FfG-pUOkEQ7v2hw4StsRgXDrXr1ICwLNfJ3ug&u=http%3a%2f%2fwww%2ewibank%2ede> .