Aufruf für neue LEADER-Förderperiode von 2023 bis 2027

„Mit der LEADER-Förderung stärken wir den ländlichen Raum in Hessen. Ab sofort können sich ländlichen Regionen in Hessen für die nächste Förderperiode bewerben. Die Fördermittel der EU, ergänzt mit Bundes- und Landesmitteln, fließen in die unterschiedlichsten Projekte – von der Schaffung touristischer Infrastruktur über die Stärkung regionaler Kleinstunternehmen oder des Gastgewerbes bis zur Schaffung neuer Angebote in der Grundversorgung. So können zum Beispiel Dorfläden, kleine Handwerksunternehmen, Mehrgenerationenhäuser oder die Ausweisung von Wander- und Radwegen über das Programm gefördert werden,“ sagte Umweltministerin Priska Hinz heute in Wiesbaden.

Als ein neuer, zusätzlicher Förderschwerpunkt ab 2023 wird der Bereich ‚Bioökonomie‘ in die nächste Förderrichtlinie aufgenommen, der sich vor allem mit Fragen des nachhaltigen Konsums und der Entwicklung von regionalen Wertschöpfungsketten befasst. Neu ist auch, dass die Orientierung an Nachhaltigkeits- und Klimaschutzzielen durch die Förderung gezielter honoriert wird. Auch die Digitalisierung von Dienstleistungen und Prozessen in den jeweiligen Projekten wird eine größere Bedeutung haben, die sich in neuen Förderangeboten wiederspiegelt.

Seit dem Beginn der letzten Förderperiode in 2014 wurden knapp 80 Millionen Euro Fördermittel bewilligt. Für die neue Förderperiode ab 2023 sollen insgesamt 105 Millionen Euro bereitstehen. Zwar beginnt die neue Förderperiode offiziell erst im Januar 2023, für die Teilnahme am EU-Maßnahmenprogramm LEADER müssen sich jedoch im Vorfeld Regionen zu so genannten Lokalen Aktionsgruppen zusammenschließen, die aus Kommunen sowie wirtschaftlichen und sozial engagierten Verbänden bestehen.  Sie müssen im Vorfeld der Bewerbung eine Entwicklungsstrategie für ihre Region erstellen, die dann für die komplette Förderperiode bis Ende 2027 gilt.

Die Regionen haben bis zum 31. Mai 2022 Zeit, eine Lokale Entwicklungsstrategie beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz einzureichen, die Anerkennungen der neuen LEADER-Regionen sollen bis zum Jahresende 2022 erfolgen. Die Anerkennung ist Grundlage dafür, dass ab Januar 2023 in den Regionen Förderanträge zur Umsetzung von Projekten und Maßnahmen zur Erreichung der regionalen Ziele gestellt werden können. Aufruf zur Teilnahme am Bewerbungs- und Auswahlverfahren steht ab sofort zum Download auf der Internetseite des Umweltministeriums bereit: https://umwelt.hessen.de/landwirtschaft/laendlicher-raum/foerderung-der-entwicklung-des-laendlichen-raums <https://scanmail.trustwave.com/?c=6052&d=n7D14PZzVgfaPTYZohCrx4HKO35QP__Ie-ZK9OlczA&u=https%3a%2f%2fumwelt%2ehessen%2ede%2flandwirtschaft%2flaendlicher-raum%2ffoerderung-der-entwicklung-des-laendlichen-raums>

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