Dorfentwicklungsprogramm 2025 – Bewerbungsstart

Bis zu zwölf neue Kommunen können aufgenommen werden.

Kommunen sollten jetzt mit der Vorbereitung beginnen, damit sie sich als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung ab 2025 anerkennen lassen, rät Hessens Heimatminister Ingmar Jung. „Das Programm bietet attraktive Entwicklungsmöglichkeiten für moderne und zukunftsfeste Dörfer im ländlichen Raum,“ so Jung.
Für die Bewerbung ist zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern ein Konzept zu erstellen, in dem die Kommune festlegt, welche Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung vor Ort gefördert werden sollen. Im Sommer 2025 beginnt dann die sechseinhalbjährige Laufzeit.
Grundlage für die Bewerbung als Förderschwerpunkt ist ein Entwicklungskonzept. Dabei können sich die Kommunen durch ein Fachbüro unterstützen lassen; hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation zur Verfügung. Die entsprechenden Anträge können ab sofort bei den zuständigen Fach- und Förderbehörden der Landkreise gestellt werden.

Fördermittel kommen vom Land, Bund und EU

Die Anzahl der möglichen Neuaufnahmen in das Förderprogramm richtet sich jährlich nach den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. In den nächsten Jahren stehen jährlich durchschnittlich rund 33 Millionen Euro an Fördermitteln von EU, Bund und Land zur Verfügung. Im Jahr 2025 sollen insgesamt zwölf neue Kommunen in das Programm aufgenommen werden.

Vielfältige Fördermöglichkeiten

Die Dorfentwicklung bietet sowohl den Kommunen als auch Privaten die Möglichkeit, für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung sowie für Sanierung und Neubauten in den Ortskernen Fördermittel zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.
Informationen zum Förderprogramm sowie fachliche Beratung und Begleitung bei der Bewerbung erhalten Kommunen bei den Fachbehörden der jeweiligen Landkreise.
Anträge für Dorfmoderationsprozesse können ab sofort bei den Fach- und Förderbehörden der Landkreise gestellt werden.

Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2025. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2025 geplant.

Mehr Informationen:
https://umwelt.hessen.de/laendliche-raeume/dorfentwicklung <https://scanmail.trustwave.com/?c=6052&d=1vmU5m-E52FgAoAwDjPc2h0kPp31OXR1SSDQBfrLVA&u=https%3a%2f%2fumwelt%2ehessen%2ede%2flaendliche-raeume%2fdorfentwicklung>

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