Auf der Vorstandssitzung am 15. März wurden die Regionalbudgetpojekte für 2023 ausgewählt. Da die Richtlinie noch nicht galt, war es nur eine Vorabentscheidung, die nun nach Erteilung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns formal vom Vorstand bestätigt werden muss. Dies ist heute, 02. Mai 2023 per Umlaufbeschluss auf den Weg gebracht worden. Die Frist läuft bis zum 05. Mai um 12 Uhr Uhr.
Umlaufbeschluss Regionalbudget 2023
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