Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte von jeweils von 1.000 bis zu 20.000 Euro gefördert werden können. Damit sind Maßnahmen zur Dorferneuerung oder Infrastrukturvorhaben genauso wie Projekte zur Regionalentwicklung möglich. Eine aktive und eigenverantwortliche ländliche Entwicklung soll gestärkt und bürgerschaftliches Engagement dadurch noch besser honorieren werden.
Die Förderquote beträgt 80% auf Brutto auf die Investitionssumme, sofern der Antragstellende nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Ansonsten gilt 80% auf die Nettosumme. Der Eigenanteil beträgt 20% für den Antragstellenden.
*Vorbehaltlich der Mittelzuweisung
Ab 2023 ist zu beachten, dass neben dem Förderrahmenplan GAK, die neuen Handlungsfelder zu berücksichtigen sind. Es können ausschließlich in folgenden Handlungsfeldern Regionalbudgetprojekte eingereicht werden:
Handlungsfeld 1, Thema 1.2
Entwicklung und Umsetzung von nicht-investiven und investiven Vorhaben der Daseinsvorsorge in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur
Handlungsfeld 1, Thema 1.4
Entwicklung und Umsetzung nicht-investiver und investiver Vorhaben von außerschulischen Bildungsmaßnahmen „Lebenslanges Lernen“
Handlungsfeld 3, Thema 3.1
Umsetzung von investiven Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur
Handlungsfeld 4, Thema 4.2
Entwicklung und Umsetzung nicht-investiver und investiver Vorhaben der Bioökonomie
Was kann gefördert werden?
Im Vordergrund steht die Förderung von innovativen Projektideen und Maßnahmen. Die Projekte müssen dem Förderrahmenplan GAK (Gemeinsamer Agrar- und Küstenschutz) zugeordnet werden können (Zuordnung erfolgt durch das Regionalmanagement):
Was kann nicht gefördert werden?
- Laufende Kosten (Miete, Lizenzgebühren, Leasingraten, Software, etc.)
- Gebrauchte Gegenstände
- Verbrauchsmaterial
- Ersatz/Austausch von abgenutzten Gegenständen (Ersatz für defekten Kühlschrank im DGH, Austausch undichtes Fenster, etc.)
- Lebende Tiere
- Kommunale Pflichtaufgaben
- Bewegliche Gegenstände unter einem Beschaffungswert von 410 € netto
Die Projekte müssen außerdem den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der Region entsprechen (Zuordnung erfolgt durch das Regionalmanagement):
In 2023 beginnt die neue Förderperiode und damit gelten auch neue Handlungsfelder.
Die Übersicht der Handlungsfelder finden Sie unter: Unsere Region -Die Lokale Entwicklungsstrategie.
Zeitlicher Ablauf in 2025:
In diesem Jahr wird es ein zweistufiges Verfahren geben:
Stufe 1:
1. Die Projektbeschreibung muss bis zum 26. Januar 2025 beim Regionalmanagement eingegangen sein.
2. Der Vorstand entscheidet am 10.02.2025 und je nach Entscheidung werden danach weitere Unterlagen benötigt.
Stufe 2:
- Die vollständigen Unterlagen müssen bis zum 05. März 2025 beim Regionalmanagement eingegangen sein.
- Der Vorstand entscheidet am 11.03.2025 endgültig über die Projekte (vorbehaltlich der Mittelzuweisung)
- Bewilligung erfolgt ab Ende April 2025
- Abrechnung und Abschluss des Projektes bis zum 15. Oktober 2025
Die Projekte müssen bis zum 15. Oktober 2025 fertiggestellt sein. Die Mittel können nicht ins nächste Jahr übertragen werden.
Download Projektbeschreibung:
Bitte füllen Sie die Projektbeschreibung aus und senden den Bogen an das Regionalmanagement.
Download Bewertungsbogen Regionalbudget. Dieser wird nicht von der Antragstellerin oder Antragsteller ausgefüllt.
Für eine weitere Beratung und Information, welche Unterlagen darüber hinaus eingereicht werden müssen, steht Ihr Regionalmanagement gerne zur Verfügung.
Mail: info@marburger-land.de
Tel. 06422/898 3132
Alexandra Klusmann
alexandra.klusmann@marburger-land.de
Laura Hofmann
laura.hofmann@marburger-land.de
Ihr
Regionalmanagement
Alexandra Klusmann und Laura Hofmann