Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Maßnahmen zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder gefördert. Das Bundesprogramm SKS-Schwimmbäder zielt darauf ab, Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei Hallen- und Freibädern zu unterstützen. Fördergegenstand sind öffentlich zugängliche kommunale Schwimmbäder sowie deren typische Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Gefördert werden deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung, was auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit umfasst.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 19. Juni 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen.
Bei der digitalen Informationsveranstaltung des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung wird das Einreichen der Projektskizzen behandelt.
Alle Informationen, der Projektaufruf sowie Häufig gestellte Fragen finden Sie hier.