02.06.2026
Fördermöglichkeiten

Neue Förderrichtlinie - Förderung regionaler Lebensmittel

Die LEADER-Richtlinie wurde überarbeitet und wurde am 18.05.26 veröffentlicht. Die neue Richtlinie des Landes Hessen finden Sie hier.

In diesem Zuge wurde unter anderem eine neue Richtlinienziffer hinzugefügt. Die Förderstrategie „Hessen schmecken – mehr Heimat auf dem Teller“ soll die regionale Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung heimischer Lebensmittel stärken. Denn diese haben eindeutige Vorteile: Sie stärken regionale Wertschöpfungsketten, haben kurze Transportwege, haben eine leicht nachvollziehbare Herkunft und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der hessischen Kulturlandschaften. Unter dieser Förderziffer können Projekte hessenweit und auch außerhalb der LEADER-Kulisse gefördert werden.

Wer kann gefördert werden?

  • Bei investiven Vorhaben: Klein- und Kleinstunternehmen 
  • Bei nicht-investiven Vorhaben: öffentliche (nicht-kommunale) und private Träger 

Was wird gefördert?

  • Start-ups und Innovation
  • Praxisnahe Projekte 
  • Vermarktung und Kommunikation

Wie hoch ist die Förderung?

  • Investive Projekte: 45% Förderquote bis max. 300.000 Euro (netto)
  • Bei besonderem Landesinteresse als Modellprojekt: bis 70% Förderquote bis max. 300.000 Euro (netto)
  • Nicht-investive Projekte: 80% Förderquote bis max. 100.000 Euro (netto)

Weitere Informationen finden sie auf der Website von Hessen schmecken, bei der WI Bank und in den beigefügten Dateien.

Die Beratung für die Förderung läuft über die Ansprechpartner der Förderung und Ernährungswirtschaft:

HA Hessen Agentur GmbH
Telefon: 0611 95017 8470
Hessen.Schmecken@hessen-agentur.de

Bleibe informiert!
Tägliche Neuigkeiten findest du auf unseren Social-Media Kanälen