17.06.2026
Fördermöglichkeiten

Hessen stärkt sein Brauchtum weiter

Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege, u.a. aus den Bereichen Mundart, Brauchtum, Tradition, Fastnacht, Trachten und Volkstanz, können ab sofort Förderung beim Hessischen Heimatministerium beantragen

Durch die Neuauflage der Brauchtumsrichtlinie können Vereine, die in Hessen Brauchtum, Tradition, Mundart oder Fastnacht stärken, ab sofort wieder einen Antrag auf Förderung einreichen. Das Hessische Heimatministerium stellt für die Brauchtumsförderung insgesamt rund 500.000 Euro bereit. Damit soll ein Zeichen der Anerkennung gesetzt werden und ist ein wichtiges Bestreben der Hessischen Landesregierung, ehrenamtliches Engagement durch die Brauchtumslinie zu fördern.

Gefördert werden können unter anderem:

  • Projekte und Maßnahmen, die die hessische Mundart, das hessische Trachtenwesen und Volkstanz fördern,
  • Projekte und Maßnahmen von Heimat-, Kirmes-, Musik-, Schützen- oder Backhausvereinen,
  • Vereine, die die hessische Fastnachtstradition leben

Förderung online beantragen

Eine Förderung ist in Höhe von mindestens 500 Euro bis zu 8000 Euro möglich. Für das laufende Kalenderjahr können eingetragene gemeinnützige Vereine mit Sitz in Hessen ab sofort Anträge stellen. Das ist bis zum 15. September 2026 möglich. Den Link zur digitalen Antragstellung sowie weitere Informationen zur hessischen Brauchtumsförderung finden Interessierte hier und in der beigefügten pdf.

Hintergrund

Hessen ist unsere Heimat. Ziel der Landesregierung ist eine sichtbare, öffentlichkeitswirksame und nachhaltige Stärkung von hessischem Brauchtum und hessischen Traditionen. Hierfür erfolgt die Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit in Vereinen, die einen besonderen Beitrag zum Erhalt und zur Stärkung von heimischem Brauchtum und Traditionen leisten.

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