Heimatministerium des Landes Hessen unterstützt die Gastronomie im ländlichen Raum
Gastronomen können ab dem 10. Juni 2025 eine Förderung für erforderliche Investitionen zum Erhalt des Gastgewerbes beantragen.
Was wird gefördert?
Unterstützt werden mit dem Sonderprogramm bauliche Investitionen, die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter und Aufwendungen in moderne elektronische Systeme, die dazu beitragen, Gastronomiebetriebe in ländlichen Regionen zu unterstützen und zu stärken. Dies umfasst beispielsweise die Renovierung der Küche oder des Gästebereichs, Großküchengeräte oder moderne Kassensysteme. Auch neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Bezug zur gastronomischen Dienstleistung sind förderfähig.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro.
Wie hoch ist die Förderung?
Der Landeszuschuss erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 45 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 200.000 Euro im Rahmen einer Anteilfinanzierung. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen in der Summe mindestens 15.000 Euro betragen.
Weitere Informationen
Anträge können fortlaufend über das Online-Antragsportal bei der WIBank gestellt werden. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der WIBank erhältlich: WIBank.