07.09.2026
Fördermöglichkeiten

Gastgewerbeförderung im ländlichen Raum

Ab dem 03.09.26 wird das Gastgewerbe im ländlichen Raum vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat gefördert

Was wird gefördert?

Unterstützt werden mit dem Sonderprogramm bauliche Investitionen, die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter und Aufwendungen in moderne elektronische Systeme, die dazu beitragen, Gastronomiebetriebe in ländlichen Regionen zu unterstützen und zu stärken. 

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind Gaststättenbetriebe und Hotelleriebetriebe mit einem öffentlich zugänglichen Gaststättenangebot mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro in der Gebietskulisse "ländlicher Raum".

Wie hoch ist die Förderung?

Der Landeszuschuss erfolgt in der Regel mit einer Förderquote von 45 Prozent und einer Höchstfördersumme von bis zu 30.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen in der Summe mindestens 10.000 Euro betragen. 

Weitere Informationen

Die Antragstellung läuft über das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat in Form eines Online-Antrags. Weitere Informationen sind in der anliegenden PDF erhältlich.

Bei Fragen können Sie sich an gastrofoerderung@landwirtschaft.hessen.de wenden.

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