Im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ werden überjährige investive Maßnahmen zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder gefördert. Für den Projektaufruf 2026 stehen Bundesmittel in Höhe von 250 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt.
Das Bundesprogramm SKS-Schwimmbäder zielt darauf ab, Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus bei Hallen- und Freibädern zu unterstützen. Vorgesehen sind Projektlaufzeiten von bis zu sechs Jahren. Fördergegenstand sind öffentlich zugängliche kommunale Schwimmbäder sowie deren typische Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Gefördert werden deren umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung, was auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit umfasst. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt nach Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Anschließend werden alle ausgewählten Kommunen informiert und erhalten eine Aufforderung, einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Bewerbungsfristen
Die Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 19. Juni 2026 ausschließlich digital über das Förderportal des Bundes easy-Online einreichen.
Weitere Informationen finden sie hier und im Projektaufruf.
